Teilentkrautung des Würzbacher Weihers (2)


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Teilentkrautung des Würzbacher Weihers

Nach der Anschaffung eines Mähbootes durch den Landesfischereiverband und das Umweltministerium in 2014 und dessen direktem ersten Einsatz am Würzbacher Weiher wurde der Weiher in 2015 – trotz der Empfehlung von Experten drei Jahre hintereinander zu mähen – nicht entkrautet. Begründet wurde dies durch die Bürgermeisterin mit dem Hinweis, dass der Weiher aus wasserbiologischer Sicht zu einem sehr intakten Gewässer im Saarland zählt und das Wuchern des Laichkrautes ökologisch positiv zu bewerten ist. Auch sei bekannt, dass nach der Mähaktion in 2014 ein Zeitraum von 2 Jahren abgewartet und diese Zeit zur Beobachtung der weiteren Entwicklung genutzt werden wird.

Der Ortsrat Niederwürzbach sah dies jedoch anders und verwies bereits Anfang 2015 auf die Hinweise von Experten, wonach ein Abmähen des Karpfenkrautes mehrere Jahre in Folge als unbedingt erforderlich für eine nachhaltige Verbesserung gehalten wird. Auch widersprach der Ortsrat der Aussage, wonach bereits in 2014 bekannt gewesen sei, einen Zeitraum von 2 Jahren bis zu einer weiteren Mähaktion abzuwarten. Deshalb beschloss der Ortsrat im Mai 2015 die Bürgermeisterin u. a. aufzufordern belastbare Messergebnisse (die letzten stammen aus 2002) einzuholen, den Weiher auch in 2015 und 2016 mähen zu lassen, mit dem EVS und dem Saarpfalz-Kreis zwecks Übernahme der Kosten für diese Aktionen zu treten sowie einen Vorsorgeplan für den Fall des „Kippens“ des Weihers zu erstellen. In einer Ortsratssitzung im September 2015 wurde durch die Bürgermeisterin berichtet, dass Schritte zur Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes koordiniert und mit Ergebnissen im Oktober zu rechnen ist. Außerdem sei ein runder Tisch mit allen Beteiligten geplant.

In einem von der Bürgermeisterin Ende Januar 2016 durchgeführten Arbeitsgespräch bezüglich des weiteren Vorgehens zum Würzbacher Weiher sah die Verwaltung aufgrund der vorliegenden Fakten nach 2015 auch für 2016 keinen Bedarf für einen Einsatz des Mähbootes zur Beseitigung eines Teils des laichen Karpfenkrautes . Vielmehr sollten belastbare richtlinienkonforme Proben während des Jahres vom Landesumweltamt an den Zu- und Abläufen bzw. im Weiher selbst gesammelt werden. Es wurde vereinbart, dass die Bürgermeisterin einen runden Tisch auf die Kreis- (Landrat Dr. Gallo) und Landesebene (Minister Jost) ausgedehnt, initiiert, der im Ergebnis ein Zukunftskonzept für den Würzbacher Weiher haben sollte. Dieses Gespräch fand am 24. März im Büro von Herrn Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Reinhold Jost statt. An ihm nahmen neben Ministeriumsmitarbeitern sowie Mitarbeitern der Kreis- und Stadtverwaltung auch Herr Landrat Dr. Gallo, Frau Bürgermeisterin Faber-Wegener sowie die Ortsvorsteherin von Niederwürzbach, Frau Linz, teil.

Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass der Würzbacher Weiher in der Biosphäre Bliesgau einen besonderen touristischen Stellenwert hat und deshalb nach 2002 einer aktuellen messtechnischen Überprüfung bedarf bzw. entsprechende Maßnahmen zur Wasserqualitätsverbesserung nach Vorliegen der Messergebnisse eingeleitet werden sollen. Hier insbesondere am Zu- und Ablauf. Derzeit befindet sich das Gewässer aus morphologischer Sicht in einem guten Zustand, wobei die Nähr- und Schadstoffe ein unbefriedigendes ökologisches Potential aufweisen. Um die Wasserqualität zu verbessern, werden während des laufenden Jahres Wasserproben (insbesondere an den Zu- und Abläufen) durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) genommen und ausgewertet. Damit soll festgestellt werden, was vor und nach dem Weiher passiert bzw. welche Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt werden müssen. Herr Minister Jost hat an dieser Stelle seine Unterstützung für die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes zugesagt. Dies auch vor dem Hintergrund, den ökologischen Zustand des Weihers zu verbessern, um den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinien gerecht zu werden. Außerdem sagte er zu, dass in diesem und in den beiden folgenden Jahren eine Teilentkrautung des Weihers zur Vermeidung einer Überwucherung durch das laiche Karpfenkraut mittels des Mähbootes des Landesfischereiverbandes erfolgt und die Kosten vom EVS getragen werden. Ein entsprechender Antrag der Verwaltung wurde unverzüglich beim LUA gestellt. Nach Genehmigung der Mähaktion findet hinsichtlich des Zeitpunktes, der Arbeitstage und Festlegung der zu entkrauteten Bereiche eine Abstimmung zwischen dem Landesumweltamt, der Verwaltung, dem Angelsportverein und der Ortsvorsteherin im Rahmen eines Ortstermins statt.

Mit freundlichem Gruß
Petra Linz
Ortsvorsteherin

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